Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung, § 1 Mediationsgesetzes. Eine neutrale Vermittlungsperson, der Mediator, unterstützt die Parteien bei der Entwicklung einer Lösung.
Es handelt sich um ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe des Mediators freiwillig, eigenverantwortlich und kommunikativ eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis und wird von den Parteien ausgesucht. Er führt die Parteien durch die Mediation und unterliegt der Verschwiegenheit.